Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · gültig für alle Verträge mit Clouderio
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Clouderio, Basler Str. 3, 61352 Bad Homburg vor der Höhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Software- und App-Entwicklung, Cloud-Migration, Managed Services, IT-Sicherheits-Audits sowie verwandte Leistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2Vertragsschluss & Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftragsschein oder einer separaten Leistungsbeschreibung (Statement of Work). Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung:
- alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge,
- einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis,
- geeignete Test- und Produktivumgebungen sowie ggf. Zugang zu Systemen, Quellcode oder Konten,
- fachkundige Personen zur Mitwirkung an Tests, Abnahmen und Inhalts-Reviews.
Verzögerungen, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung von Fristen und können vom Auftragnehmer als Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.
§ 4Einbindung von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Für die datenschutzrechtliche Ausgestaltung etwaiger Weitergaben wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 5Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt entweder nach Aufwand (Time & Material) zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen oder als Festpreis gemäß individuellem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt-ID: DE366341584).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
Bei Projektlaufzeiten über vier Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 30 % vereinbart werden.
§ 6Reisekosten & Auslagen
Notwendige Reisekosten (Bahn 2. Klasse, Mietwagen Kompaktklasse oder 0,30 €/km bei Nutzung des privaten PKW) sowie Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Belegnachweis abgerechnet. Reisezeit gilt zu 50 % als vergütungspflichtige Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7Termine & Verzug
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" oder „Fix" bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.
Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Ausfall von Vorlieferanten oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich Fristen angemessen.
§ 8Abnahme
Bei Werkleistungen (z. B. Softwareentwicklung, Implementierungen) erfolgt die Abnahme schriftlich nach erfolgreicher Funktionstest- oder Abnahmephase. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Betrieb oder verweigert die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Abnahme als erteilt.
§ 9Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Leistungserbringung.
§ 10Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 25.000 € pro Schadensfall bzw. maximal die Auftragssumme der letzten 12 Monate.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht zumutbare Datensicherungen durchgeführt hat.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
§ 11Nutzungs- und Verwertungsrechte
An vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen (Software, Konzepte, Dokumentationen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
Sofern der Auftragnehmer Standardsoftware, Open-Source-Komponenten oder eigene Frameworks einsetzt, gelten deren jeweilige Lizenzen unverändert fort.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 12Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder selbst außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.
Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung.
§ 13Datenschutz
Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 14Vertragslaufzeit & Kündigung
Bei Dienstleistungsverträgen (Wartung, Managed Services, Support) beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 15Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Homburg vor der Höhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.